Antwort des Bundespräsidenten zum Selbstbestimmungsgesetz

Der Bundespräsident verrät die Rechte von Frauen und Kindern in Deutschland

von | 26.06.24

Lauri Heikkinen - FinnishGovernment, CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons

Lauri Heikkinen - FinnishGovernment, CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons

Auf Anregung von LAZ Reloaded, Geschlecht zählt und Initiative “Lasst Frauen Sprechen!” haben viele Frauen den Bundespräsidenten (BP) Frank-Walter Steinmeier gebeten, das verfassungswidrige Selbstbestimmungsgesetz nicht zu unterzeichnen. Aus der (unten einkopierten) Antwort an eine Mitfrau der Frauenheldinnen geht hervor, dass er das Gesetz für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Weil wir jedoch bereits gutachterlich haben feststellen lassen, dass es grob verfassungsWIDRIG ist, streben wir nun an, es per Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Die Antwort einer juristischen Referentin des Bundespräsidenten

Sehr geehrte Frau xy,
 
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG). Wegen der Vielzahl der ihn täglich erreichenden Zuschriften ist es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier leider nicht möglich, in jedem Fall persönlich zu antworten. Aus diesem Grund hat er mich gebeten, Ihnen zu schreiben.
 
Wie Sie haben sich in den letzten Wochen viele Bürgerinnen und Bürger an den Bundespräsidenten gewandt, entweder weil die beabsichtigte Regelung zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags Ihnen große Sorgen bereitet, oder um ihre Zustimmung und positive Erwartungen auszudrücken.
 
Dem Bundespräsidenten ist es wichtig, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen zu erfahren. Er nimmt Ihre geäußerten Standpunkte sehr ernst. Die Auswirkungen des Gesetzes und seine künftige Entwicklung wird er mit Aufmerksamkeit verfolgen.
 
Was das vom Bundestag am 12. April 2024 und Bundesrat am 17. Mai 2024 verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz angeht, möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die politischen Entscheidungen der Gesetzgebung nach dem Grundgesetz einzig den verfassungsmäßig vorgesehenen Gesetzgebungsorganen Bundestag und Bundesrat zustehen. Der Bundespräsident ist aus Gründen der im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgeschriebenen Gewaltenteilung gehalten, diese politischen Entscheidungen der Gesetzgebungsorgane zu respektieren, soweit der verfassungsrechtlich zulässige Rahmen eingehalten wurde. Ihm obliegt nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die genannten Gesetzgebungsorgane gemäß Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes die Prüfung, ob das Gesetz „nach den Vorschriften des Grundgesetzes zusammengekommen“ ist. Der Bundespräsident kann daher die Ausfertigung nur verweigern, wenn durch den Inhalt des Gesetzes das Grundgesetz in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt wird. Wie viel Zeit diese verfassungsrechtliche Prüfung durch den Bundespräsidenten beansprucht, kann im Vorfeld nicht genau bestimmt werden und richtet sich nach der Komplexität der Materie. Im Schnitt nimmt die Prüfung zwei Wochen in Anspruch. Nach erfolgreicher Prüfung fertigt der Bundespräsident das Gesetz aus und erteilt den Verkündigungsauftrag. Sodann erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
 
Das Selbstbestimmungsgesetz ist nach sorgsamer Prüfung anhand der oben dargestellten Maßstäbe am 19. Juni 2024 durch den Bundespräsidenten unterzeichnet (ausgefertigt) und der Verkündungsauftrag erteilt worden. Ihre Ausführungen wurden hierbei berücksichtigt, soweit sie verfassungsrechtlich von Belang waren. Das Gesetz wurde am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 Teil I Nr. 206) veröffentlicht.
 
Ich hoffe, Sie haben Verständnis für die Rolle des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren. Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.
 
Mit freundlichen Grüßen

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